NACH BLANKENSTEIN

Das schnelle Wachstum der Henrichshütte hatte zur Folge, dass auf dem Gebiet der Bauernschaft Welper in schneller Folge neue Wohngebiete entstanden, insbesondere die zwischen 1910 und 1917 von Professor Georg Metzendorf (1874 – 1934) für die Arbeiter der Henrichshütte konzipierte Gartenstadt Hüttenau.

Welper gehörte wie das nördlich der Ruhr benachbarte Stiepel zum Amt Blankenstein. In Stiepel waren seit Mitte des 18. Jahrhunderts mehrere Kleinzechen eröffnet worden. Sie lieferten wiederum Kohle an die Henrichshütte. Als Transportweg über die Ruhr diente die 1854 erstellte Kosterbrücke.

Die Betriebsleitung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen hatte großes Interesse daran, die Henrichshütte von Hattingen aus an das bereits bestehende Streckennetz anzubinden.

Von der Hütte sollte die neue Straßenbahnverbindung über Welper nach Blankenstein weitergeführt werden. Blankenstein war aufgrund der Burg ein beliebtes Ausflugsziel. Der mächtige Burgfried, den wir auf dem Beitragsbild sehen, bietet bis heute einen weitreichenden Ausblick auf das Ruhrteil und die im Tal liegende Wasserburg Kemnade (Verlag R. Borstell, Hattingen – Sammlung Ludwig Schönefeld).

Vor diesem Hintergrund unterbreiteten die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen dem Landkreis Hattingen, zu dem Welper und Blankenstein seit 1886 gehörten, am 27. Juni 1912 den Vorschlag, eine Straßenbahnstrecke von der Endstelle an der Kaiserlichen Post zur Henrichshütte und von dort nach Blankenstein zu bauen. Dazu legte sie mehrere Streckenvarianten vor.

Der Landkreis und die Stadt Hattingen befürworteten die Initiative. Allerdings sollte die Hoheit über die Strecken und die baulichen Anlagen im Landkreis verbleiben. In der Hattinger Innenstadt sollten alle Verkehrsbetriebe vorhandene Streckenführungen möglichst gemeinsam benutzen.

HATTINGER KREISBAHNEN

Am 1. Juli 1912 stimmte der Magistrat der Stadt Hattingen dem Bau der Straßenbahn zu. Mit dem Bau der Strecke wurde die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG beauftragt. Sie wurde in einem mehrjährigen Pachtvertrag verpflichtet, als Betriebsführerin den Betrieb der Bahn sicherzustellen. Zu den vereinbarten Leistungen gehörten die Bereitstellung der notwendigen Fahrzeuge, deren Instandhaltung und die Ausbildung des Personals.

Die Gleisanlagen und den Betriebshof an der Hüttenstraße 21 brachte der Landkreis Hattingen Anfang 1914 in einen neuen Eigenbetrieb ein: die „Hattinger Kreisbahnen“.